Sure 42 Ash-Shura (Die Beratung), versen 36 – 43
-
فَمَا أُوتِيتُمْ مِنْ شَيْءٍ فَمَتَاعُ الْحَيَاةِ الدُّنْيَا ۖ وَمَا عِنْدَ اللَّهِ خَيْرٌ وَأَبْقَىٰ لِلَّذِينَ آمَنُوا وَعَلَىٰ رَبِّهِمْ يَتَوَكَّلُونَ
Was immer euch gegeben worden ist, ist Nießbrauch des diesseitigen Lebens. Was aber bei Allah ist, ist besser und beständiger für diejenigen, die glauben und sich auf ihren Herrn verlassen,
42:36 -
وَالَّذِينَ يَجْتَنِبُونَ كَبَائِرَ الْإِثْمِ وَالْفَوَاحِشَ وَإِذَا مَا غَضِبُوا هُمْ يَغْفِرُونَ
und diejenigen, die schwerwiegende Sünden und Abscheulichkeiten meiden und, wenn sie zornig sind, (doch) vergeben,
42:37 -
وَالَّذِينَ اسْتَجَابُوا لِرَبِّهِمْ وَأَقَامُوا الصَّلَاةَ وَأَمْرُهُمْ شُورَىٰ بَيْنَهُمْ وَمِمَّا رَزَقْنَاهُمْ يُنْفِقُونَ
und diejenigen, die auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten, ihre Angelegenheiten) durch Beratung untereinander (regeln) und von dem ausgeben, womit Wir sie versorgt haben,
42:38 -
وَالَّذِينَ إِذَا أَصَابَهُمُ الْبَغْيُ هُمْ يَنْتَصِرُونَ
und diejenigen, die, wenn Gewalttätigkeit gegen sie verübt wird, sich selbst helfen.
42:39 -
وَجَزَاءُ سَيِّئَةٍ سَيِّئَةٌ مِثْلُهَا ۖ فَمَنْ عَفَا وَأَصْلَحَ فَأَجْرُهُ عَلَى اللَّهِ ۚ إِنَّهُ لَا يُحِبُّ الظَّالِمِينَ
Die Vergeltung für eine böse Tat ist etwas gleich Böses. Wer aber verzeiht und Besserung bringt, dessen Lohn obliegt Allah. Er liebt ja nicht die Ungerechten.
42:40 -
وَلَمَنِ انْتَصَرَ بَعْدَ ظُلْمِهِ فَأُولَٰئِكَ مَا عَلَيْهِمْ مِنْ سَبِيلٍ
Und wer immer sich selbst hilft, nachdem ihm Unrecht zugefügt wurde, gegen jene gibt es keine Möglichkeit (, sie zu belangen).
42:41 -
إِنَّمَا السَّبِيلُ عَلَى الَّذِينَ يَظْلِمُونَ النَّاسَ وَيَبْغُونَ فِي الْأَرْضِ بِغَيْرِ الْحَقِّ ۚ أُولَٰئِكَ لَهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ
Eine Möglichkeit (zu belangen) gibt es nur gegen diejenigen, die den Menschen Unrecht zufügen und auf der Erde ohne Recht Gewalttätigkeiten begehen. Für sie wird es schmerzhafte Strafe geben.
42:42 -
وَلَمَنْ صَبَرَ وَغَفَرَ إِنَّ ذَٰلِكَ لَمِنْ عَزْمِ الْأُمُورِ
Wahrlich, wenn einer standhaft erträgt und vergibt, so gehört dies zur Entschlossenheit (in der Handhabe) der Angelegenheiten.
42:43
Übersetzung: Frank Bubenheim und Nadeem Elyas