Sure 72 Al-Jinn (Die Ginn), versen 27 – 28

  1. إِلَّا مَنِ ارْتَضَىٰ مِنْ رَسُولٍ فَإِنَّهُ يَسْلُكُ مِنْ بَيْنِ يَدَيْهِ وَمِنْ خَلْفِهِ رَصَدًا

    außer dem Gesandten, den Er bewilligt; da läßt Er vor ihm und hinter ihm Wächter einhergehen,

    72:27
  2. لِيَعْلَمَ أَنْ قَدْ أَبْلَغُوا رِسَالَاتِ رَبِّهِمْ وَأَحَاطَ بِمَا لَدَيْهِمْ وَأَحْصَىٰ كُلَّ شَيْءٍ عَدَدًا

    damit er weiß, ob sie wohl die Botschaften ihres Herrn ausgerichtet haben, und daß Er das, was bei ihnen ist, umfaßt, und Er die Zahl von allem erfaßt.

    72:28

Übersetzung: Bubenheim - Elyas